- Handwerksstatistik
- Erhebungen zur Darstellung des Verlaufs und der Struktur der wirtschaftlichen Tätigkeit im Handwerk nach dem Handwerkstatistikgesetz vom 7.3.1994 (BGBl I 417) m.spät.Änd. Die H. umfasst Zählungen und vierteljährliche Erhebungen.- 1. Handwerkszählungen: Als einzige Totalerhebung für das gesamte Handwerk Kernelement der Handwerksstatistik. Die statistische Erhebung umfasst u.a. Art der Betriebe, Zahl der Arbeitstätten, Rechtsform, Gründungs-/Übernahmejahr, hauptsächlich ausgeübtes Gewerbe, Zahl der tätigen Personen und Umsatzwerte.- 2. Vierteljährliche repräsentative Stichprobenerhebung wird eine grundsätzlich bei höchstens 50.000 Betrieben durchgeführt. Erfasst werden Umsatz, Zahl der tätigen Personen und hauptsächlich ausgeübtes Gewerbe nach der Anlage A der Handwerksordnung (HandwO) nicht jedoch die ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten. Durchführung erfolgt bei Betrieben und Unternehmen von selbstständigen Handwerkern und den handwerklichen Nebenbetrieben.- 3. Sekundärstatistiken der Handwerkskammern und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks: Betriebsstatistik (Stand der Handwerksrollen), Eintragungsstatistik (Eintragungsgründe), Betriebsstatistik des handwerksähnlichen Gewerbes, Organisationsstatistik (Stand der Handwerksorganisationen), Aus- und Weiterbildungsstatistiken (u.a. Ausbildungsverhältnisse, Anzahl der Gesellen-, Meister-, Fortbildungsprüfungen).- 4. Betriebsvergleiche für verschiedene Handwerkszweige: ⇡ Betriebsvergleiche im Handwerk.- 5. Zählung im handwerklichen Gewerbe erfolgt nach der Handwerksähnliche-Gewerbe-Zählungs-Verordnung vom 19.5.1995 (BGBl I 736).
Lexikon der Economics. 2013.